PDA

View Full Version : Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden


Uncle Marc
September 14th, 2005, 08:40 PM
Folgenden, sehr interessanten Diskussionsstrang
habe ich im "Junge-Meinungsfreiheit.tk" Forum (http://1.myfreebulletinboard.com/freiespolitikfo-about380.html)
gefunden: :cheers:



Ein Rollenspiel, ...rein theoretisch, um mal "was aufzuzeigen":

es handelt sich um Person A und Person B, bzw. Personengruppe B:

Fangen wir mal an:

Person A liest, dass die Person B
oder die Gruppe bzw. der Verein der Person B
folgendes herausgegeben hat:

.
1.)"Der Beischlaf der Nicht zur Personengruppen B angehoerigen ist wie Beischlaf der Viecher."

2.)"Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet."



nun macht Person A folgendes:

Person A veroeffentlicht das in der "Quote" Geschriebenes,
unter Hinweis, dass die Aeusserung von Person B,
bzw. die der Gruppe der Person B angehoerigen stammt.

Macht sich nun Person A rechtlich strafbar, diese Auesserungen
- die der Wahrheit entsprechen, und von der Personengruppe B auch nicht
abgeleugnet werden von diesen zu stammen-
zu veroeffentlichen, bzw. kann Person A dafuer rechtlich bestraft werden? :box:

Um es noch einmal genau auf den Punkt zu bringen:
Person A zitiert nur die Auesserung(-en) der Personengruppe B. :eek:

....quasi das gleiche, als wenn Zitate und Aeusserungen von
Bundeskanzler S. oder dessen Partei der S.*.D
wiedergebe, bzw. zitiere, die der Wahrheit entsprechen.

Ich bin auf Antworten und das Umfrageergebnis gespannt!

Was ist Eure Meinung dazu?

Gruesse... :) :)

germanSlave
September 14th, 2005, 11:56 PM
Wenn ich anschliessend einen Post in ein Internet Forum vob B setze und ich mich dabei über böswillige Herren auslasse die einen meiner Führer den Jesus getötet haben,oder jedenfalls den Auftrag gaben,dabei die Vernichtung von einem sogenannten Evil thing in Betracht ziehe ,ohne näher auf irgendeine Person oder Gruppe einzugehen,Warum wird dann das LKA eingeschaltet,obwohl ich etwaige Gedanken,ich wieder hole GEDANKEN, nicht zu Wort gebracht habe,lediglich Gedanken unterstellt werden. Sind Gedanken die noch nicht gedacht worden sind strafbar?
Folgenden, sehr interessanten Diskussionsstrang
habe ich im "Junge-Meinungsfreiheit.tk" Forum (http://1.myfreebulletinboard.com/freiespolitikfo-about380.html)
gefunden: :cheers:



Was ist Eure Meinung dazu?

Gruesse... :) :)

volkszorn
September 17th, 2005, 01:21 PM
Wenn jemand eine Strafbare Meinung zitiert muss erkennbar sein, das er sich davon distanziert, würde ich sagen.

germanSlave
September 17th, 2005, 03:21 PM
.
1.)"Der Beischlaf der Nicht zur Personengruppen B angehoerigen ist wie Beischlaf der Viecher."

2.)"Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet
Wenn jemand eine Strafbare Meinung zitiert muss erkennbar sein, das er sich davon distanziert, würde ich sagen.

Wenn ich mich also von B's Aussage distanziere, muss ich ihm gezwungener weise eine Schuld anhängen,wobei ich mich bei bestehenden Gesetzen Strafbar mache,und zu einer Strafverfolgung führt.

Wenn ich mich aber nicht von B distanziere, dann befürworte ich oben aufgeführte Handlungen, und mache mich widerrum strafbar.Allerdings wird dann in diesem Fall keine Strafverfolgung einsetzen.

Wenn aber in einem Gesetz B ,vor jeglicher Kritik geschützt ist, und jede Handlung seinerseit legal ist,dann hat B die uneingeschränkte Macht über Kritiker aber auch andere Interessengruppen oder Glaubensgemeinschaften
Vor jeder Kritik erhaben zu sein,bedeutet absolute Kontrolle über alle anderen