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View Full Version : Strafsache Ernst Zündel: Sylvia Stolz, Rechtsanwältin -


Seaforth
November 15th, 2005, 01:02 PM
Sylvia Stolz
Rechtsanwältin
Hindenburgallee 11
85560 Ebersberg
Tel/Fax: 08092 / 24418

S. Stolz, Rechtsanwältin, Hindenburgallee 11, 85560 Ebersberg

An das
Landgericht Mannheim
A1
68159 Mannheim
Ebersberg, 18.10.05

Strafsache Ernst Zündel 6 KLs 503 Js 4/96

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorstehend bezeichneter Sache beantrage ich,

das Verfahren einzustellen bzw. bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob § 130 Abs. 3 und 4 StGB-BRD mit dem Grundgesetz – insbesondere mit Artikel 5 GG – vereinbar ist, auszusetzen und Ernst Zündel sofort aus der Haft zu entlassen.

Die Einstellung ist angezeigt, weil § 130 StGB-BRD keine Rechtsnorm ist, sondern eine Anordnung einer dem Deutschen Reich feindlichen Fremdmacht. Als solche stellt diese Bestimmung einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot (Art. 43 Haager Landkriegsordnung - HLKO - von 1907) dar. Ihre Anwendung auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wäre ein Völkerrechtsdelikt.

Der Aussetzungsanspruch folgt aus Artikel 100 GG.

Die Verteidigung ist sich dessen bewußt, daß in dieser Schutzschrift nicht nur ungewohnte und auf den ersten Blick absurd erscheinende Tatsachen und Argumentationen aufgeführt, sondern auch besonders heikle Tabus angesprochen und gebrochen werden. Besonders der Tabubruch wird in dem Leser spontan Abneigung und Abwehr hervorrufen. Dies ist gewünscht von den interessierten Kreisen, die diese Tabus in jahrzehntelanger rigoroser Repression bewußt als Hemmschwelle aufgebaut haben. Denn hinter dieser Schwelle befindet sich „des Pudels Kern“, der Schlüssel zu Erkenntnis und Befreiung, der mit allen Mitteln vor der Entdeckung abgeschirmt wird. Erst nach Überschreitung dieser Schwelle eröffnet sich der freie Blick auf die Tatsachen, die sich als einzelne Puzzlesteine zu einem sehr aufschlußreichen Bild zusammensetzen. Daß diese Tatsachen dem Leser zunächst völlig absurd erscheinen, liegt an einer jahrzehntelangen massiven zielbewußten einseitigen Beeinflussung, insbesondere durch die nur vorgeblich unabhängigen Medien.

Angesichts der enormen Komplexität des maßgeblichen Sachverhalts stellt diese Stellungnahme trotz ihres nicht unerheblichen Umfangs nur eine Essenz dar. Der Wahrheitsliebende und insbesondere der ihr Verpflichtete möge die in den Anmerkungen und Anlagen aufgezeigten Spuren verfolgen und das Bild soweit nötig vervollständigen.

Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.
Antoine de Saint-Exupéry

kompletes Text hier (http://www.adelaideinstitute.org/Dissenters1/Zundel1/zundel_defence.htm)

Seaforth
November 15th, 2005, 01:03 PM
Here is the defence case of the Ernst Zündel's lawyer Sylvia Stolz.

Source: Adelaide Institute (http://www.adelaideinstitute.org/Dissenters1/Zundel1/zundel_defence.htm)

Here is my rough translation of the first lines. This makes it clear why the court had to dismiss her....
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Sylvia Stolz
lawyer

Hindenburgallee 11
Ebersberg
Tel/Fax: 08092 / 24418


S. Stolz, Lawyer, Hindenburgallee 11, 85560 Ebersberg


To the
District Court Mannheim
A1
68159 Mannheim
Ebersberg, 18 October 2005

Criminal case Zündel 6 KLs 503 Js 4/96

Dear Ladies and Gentlemen,

In the above-mentioned case I apply that,

the process be abandoned or discontinued until such time as a decision is made by the Federal Constitutional Court as to whether §130 paragraph 3 and 4 StGB FRG (Germany Code of Law) is compatible with the basic law - in particular with article 5 GG -, and to release Ernst Zündel immediately from custody.

Its cessation is appropriate because §130 the StGB FRG (Germany Code of Law) has no legal standing, but is an arrangement of a foreign power hostile to the German Reich. As such this provision represents an offence against the Intervention Ban of International Law (Art. 43 "The Hague Agreement about the Regulation of Land War" (Haager Landkriegsordnung) - HLKO - from 1907). Its application in the territories of the German Reich would be an offence against International Law.
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I hope that this document is translated very soon by a compitent translator who understands legal jargon. It is basically says the government of Germany and its legal system in in effect illegal.

Seaforth
January 24th, 2008, 03:05 PM
bump.......