Seaforth
December 11th, 2005, 01:32 PM
Kopie heute erhalten:
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Von: Prof. Guido Raimund [mailto:guido.raimund@my-mail.ch]
Gesendet: Sonntag, 11. Dezember 2005 19:24
An: Wheatcroft
Betreff: Zündel
Gerd Honsik
An die Botschaft des Iran,
in Deutschland
Betrifft: Bitte um humanitäre Hilfe
durch Beistellung eines Rechtsanwaltes
seitens der Botschaft des Irans für
Ernst Zündel , politischer Gefangener in Deutschland
Sehr verehrter Herr Botschafter!
Zu einer Zeit, da wir die beispiellose und teuflische Erniedrigung von Gefangenen durch die „Westliche Wertegemeinschaft“ erleben, scheint mir die Stunde gekommen zu sein, mich an Sie, den Vertreter eines Landes von hoher Kultur und moralischer Unverderbtheit, mit der Bitte um eine Hilfestellung zu wenden:
Der Deutsche Oppositionelle, Patriot und Historiker, Ernst Zündel steht gegenwärtig in Mannheim, wo er auch gefangen gehalten wird, vor Gericht.
Wegen eines Meinungsdeliktes verfolgt, war er zuvor unter dem falschem Vorwand eines Verstoßes gegen das Meldegesetz wider alle juristische Logik und wahrscheinlich mit Wissen der deutschen Behörden, von den USA an Kanada „ausgeliefert“ worden, wo er mittels ständiger Unterkühlung – einer nordamerikanischen Foltermethode - zwei Jahre lang gequält worden ist, wohl um ihn „geständnisbereit“ zu machen.
Erst dann wurde er den deutschen Behörden übergeben.
Nun hat der Richter vor einiger Zeit den Prozeß unterbrochen und alle vier Verteidiger des Gefangenen unter falschem Vorwand von dem Verfahren ausgeschlossen.
Zündel hat also gegenwärtig keinen Anwalt seiner Wahl und das Gericht versucht offenbar ihm einen Anwalt aufzuzwingen der den Vorstellungen der US-amerikanischen Besatzungsmacht in Deutschland entspricht.
Besonders beleidigend war die Begründung mit der Dr. Herbert Schaller die Berechtigung zur Verteidigung abgesprochen worden ist: Er wäre zu alt, meinte der Richter.
Nun weiß ich, daß die Kulturen unserer beiden Völker desselben indogermanischen Ursprungs sind. In diesen Kulturen wurden die Alten, die Weisen und die Tapferen stets mit Ehrerbietung und Respekt behandelt.
Deshalb werden Sie meine besondere Empörung über den Ausschluß von Dr. Schaller aus dem Verfahren verstehen: Der zweiundachtzigjährige österreichische Rechtsanwalt, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und gestützt auf den Schatz der Berufserfahrung eines halben Jahrhunderts, verteidigt seit Jahrzehnten verfolgte deutsche Patrioten in Österreich und Westdeutschland unentgeltlich. Dabei wird er von den Behörden selbst mit politischer Verfolgung bedroht.
Daran können Sie erkennen, daß es sich um einen Ehrenmann handelt, der vom Ungeist des Westens nicht berührt werden konnte.
Darüber hinaus hatte er seinem deutschen Vaterlande während des Zweiten Weltkrieges jahrelang als Frontsoldat gedient und war in vorderster Linie wiederholt im Kampfe verwundet worden.
Wie sehr hätte der Angeklagte Ernst Zündel und wie sehr hätte Deutschland nun des Mutes und der Weisheit gerade dieses Verteidigers in eben diesem Verfahren bedurft!
Dies ist daher mein Anliegen: Wenn der Iran nun dem Gefangenen Deutschen Ernst Zündel einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen könnte, der das Vertrauen der Iranischen Botschaft genießt, und der neben seinem juristischen Können auch vorhandenes historisches Wissen furchtlos mit einbringt, könnte die Lücke, die der Ausschluß Dr. Herbert Schallers hinterlassen hat, geschlossen werden. Einem solchen Anwalt könnte auch das wahre Deutschland, das heute keine Stimme hat, vertrauen.
Mit dem Ausdruck meiner Hochachtung
grüßt Sie
Gerd Honsik
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Von: Prof. Guido Raimund [mailto:guido.raimund@my-mail.ch]
Gesendet: Sonntag, 11. Dezember 2005 19:24
An: Wheatcroft
Betreff: Zündel
Gerd Honsik
An die Botschaft des Iran,
in Deutschland
Betrifft: Bitte um humanitäre Hilfe
durch Beistellung eines Rechtsanwaltes
seitens der Botschaft des Irans für
Ernst Zündel , politischer Gefangener in Deutschland
Sehr verehrter Herr Botschafter!
Zu einer Zeit, da wir die beispiellose und teuflische Erniedrigung von Gefangenen durch die „Westliche Wertegemeinschaft“ erleben, scheint mir die Stunde gekommen zu sein, mich an Sie, den Vertreter eines Landes von hoher Kultur und moralischer Unverderbtheit, mit der Bitte um eine Hilfestellung zu wenden:
Der Deutsche Oppositionelle, Patriot und Historiker, Ernst Zündel steht gegenwärtig in Mannheim, wo er auch gefangen gehalten wird, vor Gericht.
Wegen eines Meinungsdeliktes verfolgt, war er zuvor unter dem falschem Vorwand eines Verstoßes gegen das Meldegesetz wider alle juristische Logik und wahrscheinlich mit Wissen der deutschen Behörden, von den USA an Kanada „ausgeliefert“ worden, wo er mittels ständiger Unterkühlung – einer nordamerikanischen Foltermethode - zwei Jahre lang gequält worden ist, wohl um ihn „geständnisbereit“ zu machen.
Erst dann wurde er den deutschen Behörden übergeben.
Nun hat der Richter vor einiger Zeit den Prozeß unterbrochen und alle vier Verteidiger des Gefangenen unter falschem Vorwand von dem Verfahren ausgeschlossen.
Zündel hat also gegenwärtig keinen Anwalt seiner Wahl und das Gericht versucht offenbar ihm einen Anwalt aufzuzwingen der den Vorstellungen der US-amerikanischen Besatzungsmacht in Deutschland entspricht.
Besonders beleidigend war die Begründung mit der Dr. Herbert Schaller die Berechtigung zur Verteidigung abgesprochen worden ist: Er wäre zu alt, meinte der Richter.
Nun weiß ich, daß die Kulturen unserer beiden Völker desselben indogermanischen Ursprungs sind. In diesen Kulturen wurden die Alten, die Weisen und die Tapferen stets mit Ehrerbietung und Respekt behandelt.
Deshalb werden Sie meine besondere Empörung über den Ausschluß von Dr. Schaller aus dem Verfahren verstehen: Der zweiundachtzigjährige österreichische Rechtsanwalt, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und gestützt auf den Schatz der Berufserfahrung eines halben Jahrhunderts, verteidigt seit Jahrzehnten verfolgte deutsche Patrioten in Österreich und Westdeutschland unentgeltlich. Dabei wird er von den Behörden selbst mit politischer Verfolgung bedroht.
Daran können Sie erkennen, daß es sich um einen Ehrenmann handelt, der vom Ungeist des Westens nicht berührt werden konnte.
Darüber hinaus hatte er seinem deutschen Vaterlande während des Zweiten Weltkrieges jahrelang als Frontsoldat gedient und war in vorderster Linie wiederholt im Kampfe verwundet worden.
Wie sehr hätte der Angeklagte Ernst Zündel und wie sehr hätte Deutschland nun des Mutes und der Weisheit gerade dieses Verteidigers in eben diesem Verfahren bedurft!
Dies ist daher mein Anliegen: Wenn der Iran nun dem Gefangenen Deutschen Ernst Zündel einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen könnte, der das Vertrauen der Iranischen Botschaft genießt, und der neben seinem juristischen Können auch vorhandenes historisches Wissen furchtlos mit einbringt, könnte die Lücke, die der Ausschluß Dr. Herbert Schallers hinterlassen hat, geschlossen werden. Einem solchen Anwalt könnte auch das wahre Deutschland, das heute keine Stimme hat, vertrauen.
Mit dem Ausdruck meiner Hochachtung
grüßt Sie
Gerd Honsik