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Old February 8th, 2019 #1
alex revision
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Default Preisverleihung in Frankreich: Ursula Haverbeck erhält Internationalen Robert Faurisson Preis

Preisverleihung in Frankreich: Ursula Haverbeck erhält Internationalen Robert Faurisson Preis


7. Februar 2019

Am 25.01.2019 wurde der Internationale Robert Faurisson Preis für 2019 an Ursula Haverbeck verliehen.

Rechtsanwalt Wolfram Nahrath – der Frau Haverbeck in unzähligen Gerichtsverfahren bereits vertreten hat – nahm stellvertretend den Internationale Robert Faurisson Preis entgegen. In seiner Laudatio bekundet Herr Nahrath, dass es eine große Ehre ist, den Preis stellvertretend für seine Mandantin entgegen zu nehmen.

Die vollständige Laudatio wird folgt wiedergeben:

(Rechtlicher Hinweis: Den Inhalt der uns eingesendeten Laudatio macht sich die Redaktion nicht zu eigen.)

„Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Komitee!
Michele Lady Renouf, Maestro Fallisi, Honourable Mr. Nichols!


Es ist mir eine große Ehre, den Preis in Vertretung meiner Klientin und für diese entgegen nehmen zu dürfen.

Meine Klientin, Frau Ursula Haverbeck-Wetzel, die im letzten Jahr ihr 90. Wiegenfest hatte, ist nicht etwa deshalb verhindert, nach Vichy zu reisen, weil sie dies altersbedingt nicht schafft oder gar gebrechlich ist.

Nein, sie sitzt aufgrund zweier rechtkräftiger Urteile in der Bunderepublik Deutschland seit letztem Jahr für vorerst über 3 ½ Jahre im Gefängnis. Es können weitere Jahre hinzukommen, da eine Reihe weiterer Verfahren noch gegen sie anhängig sind. So ist es eine nicht fernliegende Prognose, dass sie schlussendlich lebenslänglich im Gefängnis sitzen wird, in Gefangenheit stirbt.

Die Welt wird sich fragen, welch eine furchtbare, gefährliche Kriminelle meine Klientin ist, die noch im hohen Alter und mit fortwährender krimineller Energie Verbrechen begeht. Ist sie die Patin einer mafiaähnlichen Struktur im organisierten Verbrechen? Hat sie geraubt, getötet, verletzt, betrogen, gestohlen, Kinder misshandelt, Rauschgift- oder Menschenhandel betrieben?

Nein, hat sie nicht. Sie hat unter Berufung auf die Rechte der Freiheit der Meinung, der freien Rede, der Forschung und ihr Persönlichkeitsrecht, Fragen und Äußerungen zu einem sehr speziellen Geschehen in Zeit und Raum in der Öffentlichkeit ausgesprochen oder niedergeschrieben und anderen zum Vortrag gebracht oder zum Lesen und Studieren gegeben. Na und? – wird man sich fragen, dafür kommt man doch im freiesten Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gab, nicht über Jahre ins Gefängnis! Doch genau dies geschah und geschieht mit der Preisträgerin.

Frau Haverbeck-Wetzel kommt ursprünglich aus dem humanistischen Lager und war jahrelang als Umweltschützerin aktiv.

Aber es geht eben nicht um irgendeine Geschichte, sondern um die Geschichte einer organisierten, massenhaften, industriell insbesondere mit Giftgas betriebenen und auf Regierungsbefehl des Dritten Reiches hin erfolgte Vernichtung von Menschen, ganz überwiegend jüdischer Herkunft in ganz Europa bis 1945. Sie kennen alle die im Laufe der Zeit symbolhaft gewordene Zahl von sechs Millionen.

Dieses Geschehen zu leugnen, zu billigen oder zu verharmlosen steht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1994 unter Strafe und kann für jeden einzelnen Verstoß zu Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren führen. Die Gesetzeslage erlaubt es, erwachsene Menschen bis zu 15 Jahren ins Gefängnis zu stecken.

Ich habe nicht vor, Ihnen hier eine Vorlesung zum politischen Strafrecht in Deutschland und anderen Ländern zu halten. Lassen Sie mich dennoch einige Gedanken äußern.

Die Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz in diesem Jahr seinen 70. Jahrestag erlebt, ist über 40 Jahre ohne eine solche Strafvorschrift ausgekommen und zwar ohne, dass es zu Pogromen oder sonstigen Verfolgungen gegen jüdische Menschen gekommen ist.

Es hat 10 Jahre gedauert, ehe nach ständiger Wühlarbeit von nur Wenigen, dieses Gesetz durch den deutschen Bundestag ging. 10 Jahre lang wurde es abgelehnt – und zwar wegen massiver Bedenken gegen deren Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten. Die wenigen, darunter aber viele – ich nenne sie hier einmal Kaufleute – haben sich unter Verwendung aller Mittel durchgesetzt.

Noch nach seiner Verankerung im deutschen Strafrecht haben sich bedeutende Verfassungsrechtler, gerade auch ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen diese Vorschrift gewandt. Prominente, auch aus dem sogenannten „Opfervolk“ kritisierten die Vorschrift und forderten deren Abschaffung, manche von ihnen stellen den „Holocaust“ sogar ganz in Abrede.

Vergeblich. Die Vorschrift steht bis heute im Strafgesetzbuch und hat eine Vielzahl von Menschen hinter Gitter gebracht. So auch die Preisträgerin, die auch aufgrund ihres Alters keine Gnade erfuhr. Noch vor wenigen Tagen wurde ihr, die sie keine nahen Verwandten mehr hat – diese sind alle schon tot – verweigert, das Grab ihres verstorbenen Ehemannes, des bekannten Humanisten Werner Haverbeck, zu besuchen, um dort zum Neuen Jahr Andacht für ihn zu halten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche von der Bundesrepublik Deutschland – und nicht von einem despotischen Kleinstaat irgendwo in der Welt!

Ich bin der Überzeugung, dass jene Strafvorschrift des § 130 Abs. 3 StGB in seiner Entstehungsgeschichte und hinsichtlich der Motivation ihrer Einfügung in das Strafgesetzbuch ein eklatanter Bruch mit der Voraussetzung für jede Strafnorm ist, wonach das Verhalten eines Menschen in unserer Rechtshemisphäre nur dann bestraft werden soll, wenn ein Strafgrund vorliegt, also das mit der Bestrafung verfolgte Ziel auch legitim ist. Eine solche Legitimität liegt für § 130 Abs. 3 StGB nicht einmal ansatzweise vor.

Es stellt sich die Grundsatzfrage: Weshalb darf ich über geschichtliche Geschehnisse nicht streitig diskutieren? Wem nutzt ein solches Verbot? Den Freiheitsrechten jedenfalls nicht!

Ich selbst bin im Jahre 1963 geboren. Ich habe dieses Geschehen nicht miterlebt und wurde schulisch und universitär dazu erzogen, alles zu hinterfragen, alles zu diskutieren. Das war das Credo dieser Zeit. Zu meiner Schul- und Studienzeit war es auch noch erlaubt, nach Lust und Laune zu bestreiten, ohne bestraft zu werden. Denk- und Sprechverbote, Verbote von Büchern und Schriften hingegen waren Sakrilege gegen die Freiheitsrechte – und sind es heute noch!

Solche Verbote machen den denkenden, interessierten Menschen nur eines:

Misstrauisch!

Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch, sich zu historischen Ereignissen mit seiner Meinung und seinen Überzeugungen im Widerstreit und im Gegensatz zu anderen in der Rechtsgemeinschaft einzubringen und sich über solche frei und ungehindert zu informieren, um eigene Überzeugungen zu gewinnen.

Schließlich ist es ein ureigenes Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, die Gemeinschaft, der er angehört – also sein Volk – gegen schwere und schwerste Schuldvorwürfe zu verteidigen.

Er darf deshalb versuchen, den Vorwurf eines Völkermordes, begangen durch Mitglieder seines Volkes als geschichtliches Geschehen, einen geschichtlichen Makel also, zu beseitigen bzw. Zweifel daran anmelden. Darf er dies – unter Bedrohung mit jahrelanger Gefängnisstrafe – nicht, macht dies seelisch krank.

Sich mit strafbewehrten Denk-, Informationsbeschaffungs-, Forschungs- und Meinungsäußerungsverboten im Zusammenhang mit einem sehr speziellen historischen Ereignis konfrontiert zu sehen, gezwungener Maßen wegen zu erwartender, empfindlicher Bestrafung schweigen zu müssen, wenn man aus Überzeugung andere Auffassungen gewonnen hat, stellt einen Zwang dar, der zu unmittelbaren und schweren Persönlichkeitskrisen führen kann, jedenfalls aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Ein solcher Zwang ist der heutigen Rechtsordnung völlig fremd.

Dies gilt insbesondere eben dann, wie ich noch einmal betonen will, wenn man sein eigenes Volk und dessen Geschichte gegen schwerste Vorwürfe verteidigen will.

Ich erlaube mir, dieses Gesetz kurz zu werten:

Es ist ein Gesetz, geboren aus einer Buchreligion! Und solches Recht lehne ich grundsätzlich ab.

Ich bitte um Vergebung, dass es mir als Verteidiger nicht gelungen ist, Frau Ursula Haverbeck vor dem Gefängnis zu bewahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, hohes Komitee!

Die erstmalige Verleihung dieses Preises zeigt den Großmut seiner Stifter und den Willen zum Frieden in Freiheit! Das Besondere aber im Fall dieser ersten Preisträgerin ist, dass sie Deutsche ist. Eine Frau aus dem sogenannten Tätervolk. Eine edelmütige Dame, voller Lebensfreude, voller Lachen, voller Gutartigkeit und voller Mut!

Wenn nicht schon vorher:

Mit der Verleihung dieses Preises wird sie geadelt. Auf dem Boden Frankreichs, durch Menschen aus Völkern, die mit Deutschland nicht nur einmal in der Geschichte erbitterte und blutige Kriege führen mussten, geadelt als deutsche Kämpferin für die Freiheitsrechte!

Dies ist für mich und mein geschundenes, niedergeworfenes aber doch so geliebtes deutsches Volk eine besondere und hohe Ehre.

Namens der Preisträgerin habe ich Ihnen, Hohes Komitee, aus tiefster Seele zu danken.

Ein Hoffnung gebendes Zeichen für Freiheit und Frieden.

Wolfram Nahrath
Rechtsanwalt“


https://freiheit-fuer-ursula.de/2019...rission-preis/
 
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