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Old March 14th, 2018 #1
alex revision
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Default EINLADUNG - Wolfgang Fröhlich

EINLADUNG

zum 6. politischen Schauprozess gegen meine Person

Zeit: Montag, 26. März 2018, 9.00 Uhr

Ort Landesgericht Krems, 1. Stock, Saal G

Die Volksverhetzer bedienen sich neuerdings der schon unter Stalin “bewährten” Methode. Kritiker warden kurzerhand für verrückt erklärt: Siehe Beilage

Bitte wenn möglich ins Internet stellen!

Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich

Politischer Gefangener in der JA-Stein, H.Nr. 46484

A-3504 Krems/Stein

http://ungraindesable.the-savoisien....ary_2018_2.pdf
 
Old March 25th, 2018 #2
alex revision
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Ehemaliger Wiener FP-Bezirksrat als Holocaust-Leugner vor Gericht

25. März 2018

Am Montag steht ein Holocaust-Leugner erneut vor Gericht in Krems. Der einstige Wiener FP-Bezirksrat (er wurde 1994 von der Partei ausgeschlossen) soll in Briefen u.a. an den Justizminister die Existenz von Gaskammern in der Nazi-Zeit in Abrede gestellt haben. Der in Stein inhaftierte 66-Jährige behauptet, es sei unmöglich, dass das NS-Regime sechs Millionen Juden ermordet habe.

Der 66-Jährige ist wegen Paragraf 3h Verbotsgesetz angeklagt. Ihm werden von Oktober 2016 bis Juli 2017 verschickte Briefe sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Last gelegt. Seine Behauptungen soll der Akademiker durch ein selbstverfasstes Elaborat mit dem Titel “Naturgesetze versus Gaskammern” untermauert haben. Einem Gutachten zufolge ist der Wiener zurechnungsunfähig, es liegt demnach eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades vor.

Brief an österreichische Richter über “Gaskammer-Betrug von Mauthausen”

In einem Brief des 66-Jährigen an den Justizminister im Oktober 2016 war laut Anklage zu lesen, dass “ab dem Jahr 1939, dem Beginn des sogenannten Holocausts an den Juden, die jüdische Weltbevölkerung angestiegen ist”. Als Beilage soll der Insasse einen Ausdruck eines Artikels einer deutschsprachigen israelischen Webseite mit der Überschrift “Der Mythos vom Völkermord” angefügt haben. In einem offenen “Brief an die österreichischen Richter” des 66-Jährigen soll von einem “Gaskammer-Betrug von Mauthausen” die Rede gewesen sein.

Weitere Empfänger von Schreiben des Häftlings waren laut Anklage die 183 Parlamentsabgeordneten, das Präsidium des Nationalrates, das Justizministerium und die Richterschaft der Landesgerichte Krems, St. Pölten, Korneuburg, Linz und Wels. Dazu kamen zahlreiche Eingaben an Gerichte in Niederösterreich, Wien und Oberösterreich, an die Generalprokuratur, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie an das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Innenministerium.

Einstiger Wiener FP-Bezirksrat als Holocaust-Leugner in Krems vor Gericht

Das Oberlandesgericht Wien hatte einen Einspruch des 66-Jährigen gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Krems abgewiesen. Der Mann, der in dem Geschworenenprozess am Montag von Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz verteidigt wird, leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer wahnhaften Störung und ist nicht zurechnungsfähig. Auf die Befunde reagierte der Betroffene mit einer Strafanzeige gegen den Sachverständigen wegen falscher Beweisaussage unter Eid und Verleumdung.

Der 66-Jährige war im Februar 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen worden, weil er von einer “multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft” gesprochen hatte. Als beim Landesgericht Wienein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen ihn anhängig war, tauchte er ab Mai 2000 jahrelang unter. Seit 2003 ist der Akademiker mehrmals nach dem Verbotsgesetz angeklagt worden.

http://www.vienna.at/ehemaliger-wien...ericht/5721659
 
Old March 26th, 2018 #3
alex revision
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Vier Jahre Haft und Einweisung für Holocaust-Leugner

KREMS. Mit vier Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat ein Prozess um Holocaust-Leugnung am Montag in Krems geendet.

26. März 2018

Die Geschworenen entschieden einstimmig für einen Schuldspruch, sieben der acht Laienrichter hielten den in der Justizanstalt Stein inhaftierten 66-Jährigen für zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd bei der Strafbemessung war das Tatsachengeständnis, erschwerend u.a. der rasche Rückfall - während der Haft - und die vielfache Tatbegehung, sagte der vorsitzende Richter. Zudem wurde eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der 66-Jährige musste sich wegen Paragraf 3h Verbotsgesetz verantworten, er weist nach Gerichtsangaben fünf einschlägige Verurteilungen auf. Dem Wiener werden von Oktober 2016 bis Juli 2017 verschickte Briefe sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgeworfen.

"Propagandalügen"

Der Angeklagte leugne den Holocaust, sagte die Staatsanwältin. "Eine Lüge", reagierte der 66-Jährige mehrmals während des Eröffnungsvortrags, was ihm eine Verwarnung des Richters einbrachte. Laut Vertreterin der Anklagebehörde handle es sich beim gebürtigen Kärntner um "einen Serientäter, einen Rückfalltäter", der wegen 3h Verbotsgesetz insgesamt mehr als 13 Jahre Haft erhalten habe. Seine letzte Verurteilung - drei Jahre unbedingt - sei im Februar 2016 rechtskräftig geworden. Im Oktober 2016 habe er wieder "unzählige" Briefe und Eingaben mit Hunderten Beilagen an verschiedenste Personen und Institutionen verschickt.

In seinen Schreiben spreche der Mann von "Propagandalügen", sagte die Staatsanwältin. Er berief sich laut Anklage auf statistische Beilagen, wonach etwa "ab dem Jahr 1939, dem Beginn des sogenannten Holocausts an den Juden, die jüdische Weltbevölkerung angestiegen ist", wie zu lesen war. Er habe von einem "Mythos vom Völkermord" und einer "Mauthausen-Betrüger-Clique" geschrieben, führte die Staatsanwältin aus.

Briefe richteten sich laut Anklage an die 183 Parlamentsabgeordneten samt Präsidium des Nationalrates, das Justizministerium und die Richterschaft der Landesgerichte Krems, St. Pölten, Korneuburg, Linz und Wels. Dazu kamen zahlreiche Eingaben an Gerichte in Niederösterreich, Wien und Oberösterreich, an die Generalprokuratur, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie an das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Innenministerium.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz verwies auf Ergebnisse von zwei Gutachten eines Sachverständigen, wonach der Angeklagte nicht zurechnungsfähig sei und nicht für seine Taten bestraft werden könne. Der 66-Jährige sei "weder gefährlich noch liegt eine Anlasstat vor, die es rechtfertigen würde, hier mit einer entsprechenden Maßnahme vorzugehen". Sein Mandant werde freizusprechen sein, sagte der Rechtsanwalt.

Der 66-Jährige war im Februar 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen worden, weil er von einer "multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft" gesprochen hatte. Als beim Landesgericht Wien ein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen ihn anhängig war, tauchte er ab Mai 2000 jahrelang unter. Seit 2003 ist der Akademiker bereits mehrmals wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor Gericht gestanden.

http://www.nachrichten.at/nachrichte...;art58,2851158
 
Old October 13th, 2018 #6
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Krems

OGH hob Urteil gegen Holocaust-Leugner teilweise auf


Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Landesgerichts Krems gegen einen Holocaust-Leugner teilweise aufgehoben.

09. Oktober 2018

Der 66-Jährige hatte im März vier Jahre Haft erhalten, zudem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen. Nun hob das Höchstgericht den Wahrspruch zur Zusatzfrage nach der Zurechnungsunfähigkeit und das darauf beruhende Urteil auf.

Damit wurde der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten teilweise stattgegeben. Der 66-Jährige, der in Briefen aus der Justizanstalt Stein u.a. an den Justizminister und die Parlamentsabgeordneten die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit bestritten und Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften getätigt hatte, war am 26. März nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Bei der Zusatzfrage hatten die Geschworenen - im Gegensatz zum Ergebnis des psychiatrischen Sachverständigengutachtens - mit sieben zu eins Stimmen dafür votiert, dass der 66-Jährige zurechnungsfähig sei. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe war eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen worden. Der Angeklagte hatte daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde und - so wie die Staatsanwaltschaft - Berufung angemeldet.

"In der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse, die die Einschätzung des Sachverständigen in Fragen stellen und die Annahme der Laienrichter stützen, sind nicht ersichtlich", hieß es in der OGH-Entscheidung. Die aufgehobenen Teile des Verfahrens müssen nun neuerlich vor einem Geschworenengericht in Krems verhandelt werden.

https://www.noen.at/krems/krems-ogh-...ien-118775928#
 
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